DEVONthink lässt sich über die iCloud synchronisieren. Das ist nicht unbedingt der performanteste Weg einer Synchronisation - das liegt nicht an DEVONthink, sondern an der iCloud. Es ist auch nicht der beste Workflow, weil iOS- Geräte nicht mit einem DEVONthink-SyncStore, der auf der iCloud eingerichtet wurde, synchronisieren können - auch das liegt nicht an DEVONthink, sondern an der iCloud.

Nun kommt ein weiteres Problem hinzu:

Am 25. Mai tritt endgültig die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese definiert einen Datenschutz, der sicher berechtigt ist, aber in den 10 Jahren, die diese Verordnung zu spät kommt, hat sich das Internet in eine Richtung entwickelt, die datenschutzrechtlich sicherlich bedenklich ist, aber die auch viele Möglichkeiten bieten. Da ist die einfach einzurichtende Synchronisation von DEVONthink-Datenbanken nur ein Aspekt.

Der datenschutzrechtliche Knackpunkt ist , dass die Server, auf denen die iCloud betrieben wird, Server in sogenannten Drittländern sind, also Server außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO. Daten darf man aber nicht so einfach außer Landes schaffen, selbst wenn man der Meinung ist, sie würden einem gehören. Tatsächlich gehören zumindest personenbezogene Daten denjenigen, die sie uns zur Verfügung gestellt haben - wir verwalten sie lediglich aus bestimmten Gründen. Vielleicht weil es unsere Kunden sind oder weil wir deren personenbezogenen Daten aus sonst irgendeinem Grund für unsere Arbeit benötigt haben - und sei es nur, dass wir deren Adresse gespeichert haben.

Die Definition der personenbezogenen Daten umfasst nicht nur das, was uns jemand in vollem Bewusstsein gegeben hat, sondern das können auch technisch generierte Daten wie eine IP sein, die ganz ohne bewusstes Zutun seitens des Datenbesitzers generiert wurden.

Stell dir nun vor, du hast mit DEVONthink eine Kundendatenbank erstellt (oder irgendetwas anderes, das personenbezogene Daten anderer Menschen erfasst und verwaltet). Würdest du diese Datenbanken nun über die iCloud synchronisieren lassen, würden sie über US-Server laufen und das ist datenschutzrechtlich böse. Das ist auch dann böse wenn Apple beteuert, nun die DSGVO umzusetzen. Denn: Zwar werden Daten via iCloud verschlüsselt übertragen, aber es sind immer noch personenbezogene Daten - nur eben verschlüsselt. Und dann auch noch dies:

Apple schließt (und das berücksichtigen die wenigsten, die jede EULA ungelesen wegblicken), die nicht private Nutzung der iCloud aus. In den Nutzungsbestimmungen steht z.B. dies:

„Außerdem stimmst du zu, dass der Dienst nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist“.

Und an anderer Stelle etwas komplizierter zu verstehen:

"Wenn du eine Covered Entity, ein Business Associate oder Vertreter einer Covered Entity oder eines Business Associate (gemäß Definition dieser Begriffe im 45 C.F.R § 160.103) bist, erklärst du dich damit einverstanden, keinerlei Komponente, Funktion oder sonstige Einrichtung von iCloud zu verwenden, um „geschützte Gesundheitsinformationen“ jeglicher Art (gemäß Definition dieses Begriffs im 45 C.F.R § 160.103) zu erstellen, zu empfangen, zu verwalten oder zu übertragen, oder iCloud in einer Art und Weise zu verwenden, durch die Apple (oder jegliche Apple-Tochtergesellschaft) zu deinem Business Associate oder zum Business Associate eines Dritten wird."

Beides nachzulesen hier...

Also: Keine iCloud-Synchronisation für DEVONthink (und viele andere Programme). Auf jeden Fall nicht dann, wenn du DEVONthink-Datenbanken in irgendeiner Weise beruflich nutzt. Und dies nicht nur wegen der Datenschutzproblematik, sondern auch wegen Apples EULA, die i.d.R. kein Schwein 

[Update 2018-04] Einen interessanten Podcast gibt es von Datenschutz-Guru:

Warum Apple’s iCloud für Unternehmen derzeit ein Problem sein kann…